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Tischlerei Steiner GmbH

Beckedorfer Bogen 23
21218 Seevetal

Telefon: 04105-664672
Email: info@tischlereisteiner.de

Geschäftsführer:

Matthias Strüber 

Steuernummer: 15 202 30513

Registereintrag:
Lüneburg, HRB 200664

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Tischlerei Steiner GmbH


Beckedorfer Bogen 23 * 21218 Seevetal
Telefon: 04105-664672
Fax: 04105-664673


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St.-Id Nr. DE 183488622, St-Nr. 15 202 30513
FA: Buchholz i.d.N.
Geschäftsführer: Matthias Strüber

 

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Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller von uns erbrachten Leistungen. Des Weiteren gelten die Bestimmungen der VOB in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es denn, der Auftraggeber - nachstehend Käufer genannt- ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuches). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

1. Angebot

Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.

 

2. Lieferung und Abnahme

Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/ Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

3. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren nach den geltenden Vorschriften hergestellt sind und die vereinbarten Gütermerkmale aufweisen. Mängel sind uns gegenüber zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Sorte oder Menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei der Ablieferung der Ware zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als vereinbarten Sorte oder Menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Gleiches gilt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch für Nichtkaufleute. Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt. Verspätet eingehende Mängelrügen entbinden uns von unserer Gewährleistungsverpflichtung. Gewährleistung wird nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware erbracht. Für von uns zu erbringende Leistungen wird sie im Rahmen der VOB übernommen. Für die PVC-Profile beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre für die Qualität der verwendeten Profile. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Lichtechtheit, auf Schlagzähigkeit gemäß den Messungen nach den Prüfvorschriften des Lieferwerkes, auf die gleichmäßige Formbeschaffenheit der Profile in ihren Abmessungen innerhalb der bauzulässigen Toleranzen sowie auf ihre Beständigkeit gegen Säuren, Laugen und Fette. Für Beschläge beträgt die Gewähr eistungsfrist 2 Jahre. Wir übernehmen für die Ausführungen unserer Arbeiten mit Mehrscheiben-Isoliergläsern die übliche Gewährleistung laut VOB auf die Dauer von 2 Jahren, bei Arbeiten an Bauwerken auf die Dauer von 4 Jahren. In der Folgezeit leisten wir bis zum Ablauf der insgesamt fünfjährigen Isolierglasherstellergarantie (ab Herstellungsdatum gerechnet) bei Beschlagen der Isolierglasscheiben im Luftzwischenraum in berechtigten Fällen, die vom Hersteller als Fabrikationsfehler anerkannt werden, nur Naturalersatz. Die Umglasungskosten einschließlich aller Nebenkosten sind in diesen Fällen vom Käufer zu tragen. Ansonsten gilt als Vertragsgrundlage die VOB der jeweils neusten Fassung. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kommen wir nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen unseren Gewährleistungsverpflichtung nach oder schlägt die Durchführung unserer Gewährleistungsverpflichtung fehl, so ist der Käufer berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder -wenn eine Bauleistung Gegenstand des Vertrages ist- Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllung- und Verrichtungshilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, gegenüber Nichtkaufleuten auch auf grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

 

4. Sicherungsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher - Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber auch künftig entstehenderForderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder -verarbeiten, es sei denn, er hatte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf der gelieferten Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Ware im Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Für den Fall, dass der Käufer die gelieferte Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft oder die gelieferte Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Vereinbarung der gelieferten Ware und in Höhe unserergesamten Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat der Käufer diese Forderungen einzeln nach zu weisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der einbezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung seiner Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert der Ware entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. 

 

5. Preis- und Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Ausstellung fällig. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Falls ein Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt, sind wir berechtigt, Leistungen zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen abhängig zu machen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fähigkeit und er verzichtet darauf, irgendein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Diskontfähige Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen; es sei denn, dass zur Aufrechnung gestellte Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

 

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringende Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist Seevetal. 

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